Markenrechte

Die folgenden Informationen ermöglichen einen Überblick und weitere Informationen über die Marke „ADORO“/“Adoro“ und unterstützen Sie bei einem besseren Verständnis der Markennutzungsrechte.

Die Marke

Adoro

Die Marke „Adoro“ ist als reine Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 302018206135 und dem Aktenzeichen 3020182061358 in Form einer Individualmarke seit dem 09.04.2018 im Register eingetragen. Schutz ist gewährt.

 

ADORO

Die Marke „ADORO“ ist als Wort-Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 302019215172 und dem Aktenzeichen 3020192151724 in Form einer Individualmarke seit dem 06.05.2019 im Register eingetragen. Schutz ist gewährt.

Adoro

Die Wortmarke „Adoro“ (Marke 302018206135) umfasst die Nizza-Klassen 43, 35 und 36 mit der Hauptklasse 43. Folglich gilt der Schutz für:

  • Geschäftsführung von Hotels
  • Immobilien verwalten; Immobilienverwaltung; Ver- pachtung von Immobilien
  • Beherbergung von Gästen; Beherbergung von Tourismus- und Urlaubsgästen in Hotels, Hostels und Pensionen; Beherbergungsdienstleistungen für Reisende; Beratung in Bezug auf Hotels; Bereitstellung von vorübergehenden Unterkünften für Gäste; Bereitstellung von vorübergehender Beherbergung in Ferienhäusern; Bereitstellung von vorübergehender Beherbergung in Ferienwohnungen; Betrieb einer Bar; Betrieb von Ferienhotels; Betrieb von Gästehäusern; Betrieb von Hotelanlagen; Betrieb von Hotels und Motels; Dienstleistungen im Bereich der Hotelunterbringung; Dienstleistungen in Bezug auf Ferienunterkünfte; Dienstleistungen von Hotels; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen; Gästezimmervermittlung; Hotelreservierungen; Unterbringung von Gästen; Vermietung von Hotelunterkünften; Vermietung von zeitweiligen Unterkünften; Vermietung von Zimmern; Vermietung von Zimmern als zeitweilige Unterkunft; Verpflegung von Gästen; Vorübergehende Beherbergung von Gästen; Zeitweilige Beherbergung von Gästen

ADORO

  • Die Wort-/Bildmarke „ADORO“ (Marke 302019215172) umfasst die Nizza-Klassen 43, 35 und 36 mit der Hauptklasse 43. Folglich gilt der Schutz für:
    • Geschäftsführung in Bezug auf Hotels für Dritte; Geschäftsführung von Hotels; Werbung für Hotels; Beratung in Bezug auf Verwaltung und Leitung von Hotels
    • Immobilien verwalten; Immobilienverwaltung; Verpachtung von Immobilien
    • Beherbergungsdienstleistungen für Reisende; Beherbergung von Gästen; Beherbergung von Gästen bei Tagungen; Bereitstellung von vorübergehender Beherbergung in Ferienhäusern; Beherbergung von Tourismus- und Urlaubsgästen in Hotels, Hostels und Pensionen; Vorübergehende Beherbergung von Gästen; Bereitstellung von vorübergehender Beherbergung in Ferienwohnungen; Bereitstellung von vorübergehenden Unterkünften für Gäste; Beratung in Bezug auf Hotels; Betrieb einer Bar; Betrieb von Ferienhotels; Betrieb von Gästehäusern; Betrieb von Hotelanlagen; Betrieb von Hotels und Motels; Dienstleistungen im Bereich der Hotelunterbringung; Dienstleistungen in Bezug auf Ferienunterkünfte; Dienstleistungen von Hotels; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen; Gästezimmervermittlung; Hotelreservierungen; Hotelreservierungen für Dritte; Unterbringung von Gästen; Vermittlung von Hotelunterkünften; Vermietung von Hotelunterkünften; Vermietung von zeitweiligen Unterkünften; Vermietung von Zimmern; Vermietung von Zimmern als zeitweilige Unterkunft; Verpflegung von Gästen; Verpflegung von Gästen in Gasthäusern; Verpflegung von Gästen mit Speisen und Getränken; Zeitweilige Beherbergung von Gästen

     

Nachstehendes Logo ist Teil der Markenanmeldung:

ADORO Logo

Verwendung & Lizenzierung

Die beiden Marken wurden zur Verfolgung eines kommerziellen Geschäftszwecks angemeldet. Das Nachgehen einer aktiven Geschäftstätigkeit ist Grundlage für die Anmeldung der Marke. Sie dient als Erkennungsmerkmal des ADORO Aparthotel und allen damit mittel- und unmittelbar zusammenhängenden Dienstleistungen und Geschäften.

Die Marken sind nicht lizenzierbar.
Die Marken sind nur eingeschränkt zur Verwendung freigegeben. Eine Verwendung ist nur für eine redaktionelle bzw. journalistische Inhalte zum Zweck der Berichterstattung über das ADORO® Aparthotel erlaubt.